Interkommunales Elektromobilitätskonzept

Gemeinsam für eine verbesserte Klimabilanz

Fossile Brennstoffe sind endlich und belasten die Umwelt. Deshalb sieht der Klimaschutzplan der Bundesregierung als eine Maßnahme die Klimaneutralität im Verkehr bis 2050 vor. Die verkehrsbedingten Umweltschäden durch CO2-Emmission sollen durch Nutzung nachhaltiger Energieträger (Umstellung der Energieversorgung von Fahrzeugen auf erneuerbare Energien) und sanfter Mobilität (qualitative Veränderung des Mobilitätsverhaltens) im Individual- und öffentlichen Verkehr reduziert werden. Dafür werden in den letzten Jahren alternative Mobilitätskonzepte immer weiter vorangetrieben.

Unter der Gesamtprojektleitung der badenova AG & Co. KG erstellte die Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim (Ettenheim, Mahlberg, Kappel-Grafenhausen, Ringsheim und Rust) ein Konzept zur Förderung und Entwicklung von E-Mobilität in den Kommunen. Damit nimmt die Verwaltungsgemeinschaft neben dem Märkgräfler Land eine Vorreiterrolle im südbadischen Raum ein.

Ziel bei der Erarbeitung des interkommunales Elektromobilitätskonzeptes war es, die Elektromobilität attraktiv für den ländlichen Raum zu gestalten und umsetzungsorientierte Maßnahmen zu entwickeln. Damit sollen in erster Linie eine Verbesserung der örtlichen Klimabilanz und die Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen erreicht werden. Ein weiterer positiver Effekt ist die Signalwirkung für Bevölkerung und regionales Gewerbe.

Das in 2018 verabschiedete Elektromobilitätskonzept ist als Handlungsleitfaden für den Einstieg in die E-Mobilität zu verstehen, schafft Bewusstsein und gibt Impulse für weitere zukunftsorientierte Entwicklungen.

Abschlusspräsentation (PDF, 2,3 MB)

Zusammenfassung der Maßnahmen

Gemeinsame Maßnahmen der Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim

  • Maßnahme 1 – Bedarfsorientierter Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur
  • Maßnahme 2 - Finanzielle Förderung von Wallboxen (öffentlich zugängliche, private Ladestationen)
  • Maßnahme 3 - Informationsangebot zu E-Mobilität für Bürger & Gewerbe
  • Maßnahme 4 - E-Mobilität in Neubau und Sanierungsgebieten
  • Maßnahme 5 - Ausweitung des Pedelec-Verleihs
  • Maßnahme 5 - Ausweitung des Pedelec-Verleihs

Maßnahmen, die teilweise für die Kommunen relevant sind

  • Maßnahme 7 - Umrüstung des Fuhrparks (alle bis auf Ringsheim)
  • Maßnahme 8 - E-Mobilitätsprojekte an Schulen (Ettenheim, Rust, Mahlberg)
  • Maßnahme 9 - Aufbau eines E-Carsharings in Ettenheim (Ettenheim)

Umsetzung

Zum Elektromobilitätskonzept gehört auch die kontinuierliche Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen.