
Durch den unsachgemäßen Einsatz von Motorsägen bei der Aufbereitung von Brennholz gefährden Sie sich und andere im Wald arbeitende Personen.
Als so genannter Brennholzselbstwerber unterliegen Sie aber zumeist weder der Unfallversicherungspflicht noch dem Arbeitsschutzgesetz. Nachhaltige Aufklärung trägt entscheidend dazu bei, Unfälle und Nachteile zu vermeiden.
Die Forstverwaltung der Gemeinde Rust bietet jährlich mehrere Motorsägenkurse an.
Hier lernen Sie den sicheren und qualifizierten Umgang mit den für die Brennholzgewinnung erforderlichen Geräten.
Wenn Sie Interesse an einem Kurs haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Forstrevier Rust
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