
Seit Jahren engagiert sich die Gemeinde Rust in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz.
Dabei ist es uns ein großes Anliegen - insbesondere bei Kindern und Jugendlichen -
Problembewusstsein zu schaffen und sie an die Schönheiten unserer Natur heranzuführen.
Als Mitglied der Naturschule Ortenau und ausgezeichnet mit dem Dekadesiegel der Unesco
kooperieren wir dabei mit zahlreichen Verbänden und Organisationen, die sich auch den
Gedanken eines nachhaltigen Umwelt- und Naturschutzes zu Eigen gemacht haben.
Mit der Schaffung einer eigenen, hauptamtlichen Rangerstelle und dem sich im Bau befindlichen
Naturzentrum (Fertigstellung Mai 2010) werden wir noch intensiver unsere selbst
gestellte Aufgabe angehen können.
2. Allgemeines
Naturschutz bedeutet für die Gemeinde Rust, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen
Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz).
Er ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel.
Das Naturzentrum dient allen Maßnahmen, die zur Erhaltung und Wiederherstellung der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes des Gebietes der Gemeinde Rust geeignet sind. Eine
nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen wird angestrebt. Der Naturhaushalt
soll als Lebensgrundlage des Menschen und aufgrund des eigenen Wertes der Natur
geschützt werden.
Gegenstände des Naturschutzes von Rust sind die Naturlandschaft, Naturdenkmäler u. a.
Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete
Pflanzen, Tiere, und Biotope, in ihren Ökosystemen und mit ihren Standorten.
3. Ziele, Aufgaben und Regeln für das Naturzentrum
Das Naturzentrum soll wesentlicher Bestandteil des Wertesystems der Gemeinde Rust sein,
der dazu beiträgt, den Charakter von Rust als Erholungsort sichtbar werden zu lassen und im
Sinne der Prädikatsanforderungen zu festigen.
Das Naturzentrum wird seine Arbeit am Naturschutzrecht Baden-Württemberg (Verordnung
des Regierungspräsidiums Freiburg über das Landschaftsschutzgebiet Elzwiesen vom
25.03.2004) orientieren sowie in Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden auf der
Grundlage der Naturschutzordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das
Naturschutzgebiet „Taubergießen" vom 08.04.1997 ausführen.
3.1. Kulturelle Ziele
Das Naturzentrum soll die folgenden Funktionen erfüllen:
- Zentrale Einrichtung zur Präsentation der Kulturlandschaft von Rust sowie der wildromantischen Auenlandschaft des Naturschutzgebietes Taubergiessen und Elzwiesen
- Informationszentrum für die Geschichte von Rust hinsichtlich der Entstehung der Landschaft, seiner handwerklichen Historie, der Entwicklung der Fischerei- und Jagdkultur des Hanf- und Tabakanbaues sowie des umgebenden Naturschutzgebietes
- Ausgangspunkt für die aktive Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft von Rust
- Anlaufstelle für Renaturierungs- und Revitalisierungsprojekte
- Stützpunkt für ehrenamtliche Naturschutzwarte
- Anlaufstelle für Bürger und Gäste in allen Umweltfragen
- Ausgangspunkt für Tourismusaktivitäten im Sinne der Richtlinien „sanfter Tourismus" des Landes Baden-Württemberg
- Kommunikationszentrum für Gruppen zu natur- und umweltbezogenen Themen sowie zur Aus- und Weiterbildung in Natur- und Umweltfragen
- „naturorientierte Zukunftswerkstatt" für den Erholungsort Rust
- Stätte zur Natur- und Umwelterziehung von Kindern und Jugendlichen
- Stätte zur weiteren Qualifizierung ehrenamtlicher Naturschutzwarte
3.2. Aufgaben des Naturzentrums
Die Hauptaufgaben des Naturzentrums gliedern sich in die Bereiche
- Naturschutz
- Besucherlenkung
- Waldpädagogik
Innerhalb der Hauptaufgaben soll das Naturzentrum die folgenden Einzelaufgaben erfüllen:
Naturschutz:
- Erhalten, Schützen und Pflegen der Natur- und Kulturlandschaft
- Schaffen eines Biotopverbundes, Minderung des Barriereeffektes
- Initialisierung und Realisierung von Arten- und Biotopschutzprojekten
- Erstellen von Pflegekonzepten für den Lebensraum von Vögeln, Insekten
Streuobstwiesen und Gewässerstreifen
- Kontrolle der Landschaftspflegearbeiten unter Mitwirkung von Schulklassen
- Renaturierung von Gewässern, z.B. Rückbau von begradigten Bächen
- Biotope schützen und pflegen (Flora und Fauna)
- Ganzjährige Informationen, Beratung und Betreuung von Besuchern der Feuchtgebiete
Taubergießen und Elzwiesen
- Kooperationen mit Partnern des Naturschutzes entwickeln und pflegen
- Errichtung von Einrichtungen für Fachgruppen, wie z.B. Vogelsitzwarte
- Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Rechtsverordnungen zum Naturschutz
- Intensivierung des auch länderübergreifenden Schutzes der Feuchtgebiete
- Anlaufstation für Naturschutzwarte und deren Schulung und Weiterbildung
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbehörden
- Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz (Aufklären über Naturschutzprojekte)
- Informationsveranstaltungen für Interessengruppen (Fischer, Jäger, etc.)
- Anlaufstelle für Bürgerfragen zum Naturschutz in den Naturgebieten der Gemeinde Rust
- Warnstelle bei Hochwasser und bei Insektenkalamitäten
Besucherlenkung:
- Wegenetze, die der Besucherlenkung dienen, erstellen und unterhalten
- Ablenkungseinrichtungen errichten, die sensible Bereiche schützen (z.B. Anlegen von
- Reisighaufen damit bestimmte Wege übersehen werden)
- Alternative Gebiete außerhalb der Naturschutzzonen anbieten durch Anlegen von
Themenpfaden
- Informationsveranstaltungen für Besucher über Naturschutzprojekte
- Geführte Wanderungen durch Schutzgebiete
- Anlaufstelle für Touristen mit Ausgabe von Wanderkarten
- Internetportal zur Vorverlagerung der Aufklärung von Interessenten und Besuchern
- Erstellung von Kartenmaterial erstellen zur Besucherlenkung
Waldpädagogik:
- Die Sinne der Kinder - Fühlen, Hören, Riechen, Schmecken und Sehen - in ihrer
- Differenziertheit entwickeln. Kinder lernen vorwiegend über das eigenständige Tun,
- Erproben, Erfinden und Erleben. Wetter ausgesetzt zu sein härtet ab und fördert die Gesundheit.
- Förderung des „sich Freibewegens" von Kindern im Wald.
- Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Körpers erleben.
- Förderung der Fantasie von Kindern durch freie Entfaltung.
- Feuer, Wasser, Luft und Erde als existentielle Lebensgrundlagen des Menschen
- Die Natur als Kindergarten ohne Tür und Wände
- Schaffung von Möglichkeiten zur Erziehung und Bildung von Kindern in Kindergärten,
- Schulklassen und Jugendgruppen
- Weiterbildung für Interessensgruppen (Fischer, Jäger, Motorsägenkurse, etc.)
- Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für Naturschutzbelange
- Entwicklung der Verantwortlichkeit gegenüber sich selbst, den Mitmenschen und der Umwelt fördern
- Kooperation in Naturprojekten (z.B. Instandsetzung von Wegen mit Jägern, Fischern und Schulklassen).
3.3. Fachliche Ausstattung
Das Naturzentrum wird sich bei seiner Arbeit auf fachlich kompetente Träger, ehrenamtlich
Mitwirkende und sonstige öffentliche Einrichtungen nach der folgenden Aufzählung stützen:
- einen staatlich geprüften Natur- und Landschaftspfleger
- einen Förster mit Zusatzausbildung für Berufs- und Arbeitspädagogik
- den Naturschutzbund Baden-Württemberg
- den Naturschutzreferaten des Regierungspräsidiums Freiburg
- einen beratend Mitwirkenden der Fachbereiche Museumspädagogik und Geschichte
- die Naturschule Ortenau
- dem Seminar für Realschullehrer in Freiburg
- der Grund- und Werkrealschule Rust
- Seminar für Schulpraktische Ausbildung Offenburg
- die Jagd- und Naturschule Weck
- den Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.
- dem Science House Rust
- der Tourismus GmbH Rust
- einem neu zu bildenden Beirat für Querschnittsaufgaben
- ehrenamtliche Naturschutzwarte
- Kooperation beim Naturschutz mit den an das Naturschutzgebiet angrenzenden
- deutschen und französischen Gemeinden
- Verein zur Förderung der frühkindlichen Bildung und Didaktik des Übergangs e.V. „Wo wissen wächst"
3.4. Finanzsystem
Das Naturzentrum wird als Einrichtung der Gemeinde Rust geführt. Jeglicher
Aufwand ist zunächst öffentlicher Aufwand der Gemeinde; Erlöse werden über
Gebühren dort generiert, wo Dritte Nutzer oder Verursacher sind.
Kosten:
Seminarpauschalen
pauschale Entgelte für Drittnutzungen
Gebühren für Führungen und sonstige Leistungen
Erstattung von unmittelbaren Verbrauchskosten
Die Gemeinde wird Nutzungsgebühren festlegen und erheben. Für die Nutzung wird ein
Regelwerk erstellt, auf welches die Nutzer zu verpflichten sind.
3.5. Organisatorische Zuordnungen
Anlagenverwaltung und Anlagenbetrieb = Gemeinde Rust
Finanzen = Gemeinde Rust
fachliche Ausrichtung = Fachpersonal (Ranger = geprüfter Natur- und Landschaftspfleger & gemeindeeigener Förster) / Gemeinderat
Personal / Dienstverträge = Gemeinde Rust
Touristische Vermarktung: durch die Tourismus GmbH auf der Grundlage der Richtlinien des sanften Tourismus nach Weisung des Fachpersonal des Naturzentrums und der Gemeinde Rust.
4. Schnittstellen zum touristischen Leitbild der Gemeinde Rust
Das Naturzentrum soll wesentlicher Bestandteil des Erholungsortes Rust sein.
Damit steht das Naturzentrum hinsichtlich der Beurteilung seiner Sinnhaftigkeit in enger Verbindung mit den Entwicklungszielen des touristischen Leitbildes der Gemeinde Rust .
Somit ergibt sich, in Verbindung mit der Wertedefinition (Abs. 2) und den kulturellen Zielen (Abs. 3.1) dieser Ausarbeitung, eine Legitimität zur dauerhaften Errichtung, Finanzierung sowie zum Betrieb eines Naturzentrums.
5. Ressourcen
5.1. Standort / Gebäude
Siehe vorliegende Planungsunterlage; (Anlage)
5.2. Personal
Für die fachliche Leitung des Naturzentrums ist allein ein staatlich geprüfter Natur- und Landschaftspfleger sowie der gemeindeeigene Förster verantwortlich. Das Naturzentrum ist ein eigenständiger Bestandteil der Gemeindeverwaltung Rust und untersteht direkt dem Bürgermeister. Das Personal des Naturzentrums ist wirtschaftlich und organisatorisch der Gemeindeverwaltung Rust zugeordnet.
Dienstverträge der Mitarbeiter werden mit der Gemeinde Rust abgeschlossen.
Das Naturzentrum kann personell wie folgt ausgestattet sein:
1 hauptamtliche/r Mitarbeiter/in für die ständige Besetzung;
1 nebenamtliche/r Mitarbeiter/in für Besetzung nach Vereinbarung;
2 Praktikanten/innen von Fachhochschulen, Universitäten, Seminaren mit Studienbezug zu
den Bereichen Natur und Umwelt zur Betreuung von Seminar- und Besuchergruppen;
3 geringfügig Beschäftigte für den Einsatz nach Bedarf zur Sicherung von Öffnungszeiten;
Der Personalbedarf wird vom Gemeinderat auf Vorschlag der fachlichen Leitung entschieden.
Die fachliche Leitung hat ihren Dienstsitz im Naturzentrum.
Der Entwurf wurde vom Arbeitskreis, bestehend aus Herrn Dr. Karl Heinz Debacher, Herrn Lothar Bellert, Frau Isabella Linsin und Herrn Alexander Schindler, ausgearbeitet.
Der Gemeinderat hat diesem Entwurf in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. März 2010 einstimmig zugestimmt.
Leitbild
